❓ Windkraft
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Gerald Kummer und Stephan Grüger thematisiert die Auswirkungen neuer bundesgesetzlicher Regelungen auf den Ausbau der Windkraft in Hessen. Insbesondere wird auf die Notwendigkeit von Anpassungen in der Raumordnung und den rechtlichen Rahmen für Windkraftstandorte eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, Kommunen, die für Windkraft in Frage kommen, sowie die Landesregierung und Planungsträger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Rechtswirkungen der neuen bundesgesetzlichen Regelungen auf bestehende Teilpläne für erneuerbare Energien, der Notwendigkeit einer Überarbeitung des Landesentwicklungsplans und den Anforderungen an Windkraftstandorte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die neuen Regelungen den Fortbestand bestehender Teilpläne beeinflussen und die Ausschlusswirkung der Windenergie-Vorranggebiete entfällt, wenn bestimmte Flächenziele erreicht werden. Es besteht derzeit keine kurzfristige Notwendigkeit zur Überarbeitung des Landesentwicklungsplans, da die Flächenziele bereits erreicht sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die neuen bundesgesetzlichen Regelungen den Ausbau der Windkraft in Hessen beschleunigen könnten. Die Landesregierung nennt konkrete Flächenziele und verweist auf die Notwendigkeit von Umsetzungsschritten zur Anpassung der Regionalplanung.