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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Finanzielle Förderung von BüchnerFindetStatt e.V.

13. Juli 2022Dokument 20/8844 · WP 20Hessen
Dr. Frank Grobe, Heiko Scholz
Finanzielle FörderungBüchnerFindetStattKulturGeorg BüchnerHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Frank Grobe und Heiko Scholz befasst sich mit der finanziellen Unterstützung des Vereins BüchnerFindetStatt e.V., der sich für den Erhalt des Geburtshauses von Georg Büchner einsetzt. Die Fragesteller äußern Bedenken, dass der Verein nicht in die institutionelle Förderung des Landes Hessen aufgenommen wurde und nur auf Projektförderung hoffen kann.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Verein BüchnerFindetStatt e.V., der sich um das kulturelle Erbe von Georg Büchner kümmert, sowie die Region Riedstadt, in der sich das Geburtshaus befindet.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach dem Stellenwert, den die Landesregierung dem Leben und Werk von Georg Büchner beimisst, sowie nach den Kriterien für die institutionelle Förderung und den Gründen, warum der Verein bisher nicht unterstützt wurde.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort betont, dass Georg Büchner eine bedeutende Figur der deutschen Literatur ist und dass die Förderung des Büchnerhauses über Projektförderung erfolgt. Eine Überführung in die institutionelle Förderung wird angestrebt, jedoch müssen zuvor die notwendigen Grundlagen überarbeitet werden.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen zur Förderung des Andenkens Georg Büchners und erklärt, dass die Entscheidung zur institutionellen Förderung nach einer Überprüfung im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2023/2024 getroffen wurde. Der Verein wurde nach der Entscheidung informiert.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8844, Wahlperiode 20, eingereicht 13. Juli 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.