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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen

14. Juli 2022Dokument 20/8856 · WP 20Hessen
Gerald Kummer, Kerstin Geis
NachtflugverbotFrankfurter FlughafenAusnahmegenehmigungenLärmschutzFlugverkehr
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen und die damit verbundenen Ausnahmegenehmigungen, die in der Vergangenheit erteilt wurden. Die Fragesteller möchten wissen, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Genehmigungen erteilt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anwohner im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens sowie die Luftverkehrsgesellschaften und die Fraport AG.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach den Kriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, den Gründen für Verspätungen und der Wahrnehmung der Nachtruhe durch die Landesregierung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Ausnahmegenehmigungen nach bestimmten Kriterien erteilt werden, die auf wetterbedingten Verzögerungen basieren. Es wurden 33 Ausnahmegenehmigungen am 25. Juni 2022 erteilt. Die planmäßigen Abflugzeiten der betroffenen Flüge lagen zwischen 17:30 Uhr und 22:35 Uhr.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die häufigen Ausnahmegenehmigungen die Nachtruhe der Anwohner beeinträchtigen. Die Landesregierung betont, dass die bestehenden Regelungen das Ergebnis einer Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und Lärmschutz sind.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8856, Wahlperiode 20, eingereicht 14. Juli 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.