❓ Abruf der Mittel des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" in Hessen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ behandelt, das zur Umsetzung der Istanbul-Konvention dient. Es werden jährlich Mittel für den Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereitgestellt. Die Fragesteller erkundigen sich nach den abgerufenen Mitteln und geplanten Projekten in Hessen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauen, die Gewalt erfahren haben, insbesondere in ländlichen Regionen, Frauen mit vielen Kindern oder Frauen mit Behinderungen. Auch die entsprechenden Frauenhäuser und Beratungsstellen in Hessen sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen konkret nach den geförderten Projekten in Hessen, den Höhe der Zuwendungen sowie nach den geplanten Projekten für 2023 und den Gründen für eventuelle Rücknahmen von Stellungnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für 2022 bereits Mittel für mehrere Projekte in Hessen bewilligt wurden. Für 2023 sind ebenfalls Projekte in Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass es Optimierungsbedarf im Antragsverfahren gibt und dass Hessen die zur Verfügung stehenden Mittel voraussichtlich ausschöpfen kann.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Freien Demokraten äußern Bedenken über die langsamen Verwaltungsabläufe beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die Landesregierung stellt klar, dass das Programm bis 2024 läuft und dass es bereits Mittel für 2022 und 2023 gibt. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Qualität der geförderten Projekte zu gewährleisten.