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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Durchführung von „Leerflügen“ am Frankfurter Flughafen

18. Juli 2022Dokument 20/8866 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
LeerflügeFrankfurter FlughafenLufthansaPositionierungsflügeCO2-Emissionen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Kleinen Anfrage wird die Durchführung von Leerflügen, auch Geisterflüge genannt, durch die Lufthansa am Frankfurter Flughafen thematisiert. Diese Flüge finden ohne Passagiere oder Fracht statt und dienen der Stabilisierung des Flugplans. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl dieser Flüge und deren Auswirkungen zu erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Lufthansa, andere Fluggesellschaften, Passagiere, die Luftverkehrsbranche sowie die Umwelt durch die CO2-Emissionen der Leerflüge.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Fragestellung der Anfrage umfasst die Anzahl der Leerflüge seit dem 01.06.2022, deren Verteilung auf die Abendstunden, die CO2-Emissionen dieser Flüge sowie mögliche Maßnahmen der Landesregierung zur Reduzierung dieser Flüge.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet, dass von der Lufthansa im angegebenen Zeitraum 598 Positionierungsflüge durchgeführt wurden. Es wurden keine weiteren Leerflüge anderer Fluggesellschaften festgestellt. In den Abendstunden fanden ca. 230 Positionierungsflüge statt. Die genauen CO2-Emissionen sind nicht bekannt, jedoch wird betont, dass Positionierungsflüge nicht als zusätzliche Flüge gelten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn von der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass Positionierungsflüge notwendig sind, um den Flugbetrieb zu stabilisieren. Zudem wurde erwähnt, dass die Flughafenentgelte aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nicht erhöht werden können.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8866, Wahlperiode 20, eingereicht 18. Juli 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.