❓ Arbeitskräftemangel am Frankfurter Flughafen – Rekrutierung von 2000 Arbeitskräften aus der Türkei – Teil III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Personalmangel am Frankfurter Flughafen und die Rekrutierung von 2.000 Arbeitskräften aus der Türkei. Es wird auf die Herausforderungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Flughafenbetreiber, die rekrutierten Arbeitskräfte aus der Türkei sowie die Bundesagentur für Arbeit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Arbeitsvertragsverhältnissen, den gesetzlichen Regelungen, den Bedingungen für Arbeitsverträge und der Antrittsprämie für die rekrutierten Arbeitskräfte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten auf die Fragen 1 bis 6 verweisen auf die vorherige Anfrage (Drucksache 20/8872) und enthalten keine neuen Informationen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen auf einen gravierenden Personalmangel hin, der durch die coronabedingten Entlassungen entstanden ist. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Freigabe zur Rekrutierung von 2.000 türkischen Arbeitskräften erteilt. Die Höhe der Vermittlungsgebühr von 5.000 € pro Person wird als kritisch betrachtet.