❓ Schadensersatzforderungen gegen den beschuldigten Oberstaatsanwalt B.
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Thematik der Schadensersatzforderungen gegen den Oberstaatsanwalt B. behandelt. Es wird erörtert, inwiefern die Landesregierung die Höhe des Schadens und die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche prüft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Steuerzahler sowie die Justizbehörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung den Aufwand für die Überprüfung der Vorgänge für unverhältnismäßig hält und auf welcher Rechtsgrundlage Unterlagen vernichtet wurden. Weitere Fragen betreffen die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche und die Prüfung dieser Ansprüche.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Aufwand für die Überprüfung der Vorgänge nicht unverhältnismäßig ist. Sie stellt klar, dass die Vernichtung von Unterlagen gemäß der Aufbewahrungsfristen der Justiz verfassungskonform ist und dass die Generalstaatsanwaltschaft die zivilrechtlichen Ansprüche prüft.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn von der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung gibt an, dass die Anzahl der Gutachtenaufträge keinen Einfluss auf die Beurteilung des Gesamtschadens hat. Es wird auf die Aufbewahrungsfristen für strafrechtliche Ermittlungsverfahren verwiesen.