❓ Bekanntmachungsfehler des Landtagswahlgesetzes - Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit einem Fehler in der Bekanntmachung des Landtagswahlgesetzes, der 2006 auftrat und erst 2022 korrigiert wurde. Der Fehler betraf die Formulierung eines Paragraphen, der die Nachfolge von Abgeordneten regelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten des Hessischen Landtags sowie die Wähler in Hessen, die von den Regelungen des Landtagswahlgesetzes betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie der Fehler im Gesetzestext entstanden ist, warum er nicht früher bemerkt wurde und welche Maßnahmen zur Korrektur ergriffen wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass der fehlerhafte Satz in der veröffentlichten Fassung des Gesetzes nicht mit der vom Landtag verabschiedeten Version übereinstimmte. Der Fehler wurde erst 2022 im Rahmen einer Neubekanntmachung korrigiert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der Fehler aufgrund eines Redaktionsversehens entstanden ist. Die Landesregierung führt aus, dass eine fehlerhafte Bekanntmachung das materielle Recht nicht ändert. Der zuständige Minister erklärte, dass eine Korrektur im Rahmen der nächsten Neubekanntmachung als ausreichend erachtet wurde.