❓ "Vorgriffsregelung" der Landesregierung auf das von der Bundesregierung geplante Chancenaufenthaltsrecht
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Vorgriffsregelung der hessischen Landesregierung, die auf das von der Bundesregierung geplante Chancenaufenthaltsrecht abzielt. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Inhalten und der rechtlichen Grundlage dieser Regelung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind etwa 7.800 Personen in Hessen, die voraussichtlich vom Chancenaufenthaltsrecht erfasst werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Meldungen der Medien über die Vorgriffsregelung zutreffen und welche Regelungen des geplanten Gesetzes bereits vorab umgesetzt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die Vorgriffsregelung im Erlass vom 19.07.2022 festgehalten wurde. Sie erläutert, dass es sich um Ermessensleitlinien zur Duldung handelt und nennt die rechtlichen Grundlagen sowie die Zielsetzung der Regelung.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend über die Vorgriffsregelung informiert wurde. Die Landesregierung antwortet, dass der Erlass an die kommunalen Ausländerbehörden adressiert ist und im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.