❓ Tierversuche in Hessen II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (Die Linke) thematisiert die Anzahl der Tierversuche in Hessen, insbesondere im Hinblick auf deren Verwendung für die Herstellung blutbasierter Produkte und Antikörper. Es wird auf die Problematik der Übertragbarkeit von Tierversuchen auf den Menschen eingegangen und auf tierversuchsfreie Methoden verwiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Tiere, die in Tierversuchen eingesetzt werden, sowie die Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die diese Tierversuche durchführen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen, darunter die Anzahl der Tierversuche zur Herstellung blutbasierter Produkte, die Verwendung von Tieren für die Herstellung polyklonaler Antikörper und die Anstrengungen zur Reduzierung des Tierverbrauchs.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass im Jahr 2020 in Hessen 280.415 Tiere in Tierversuchen eingesetzt wurden. Es wurden keine Tierversuche zur Herstellung monoklonaler Antikörper nach dem Aszites-Verfahren durchgeführt und keine Kaninchen für den Pyrogentest eingesetzt. Zudem wird auf die Bemühungen zur Reduzierung des Tierverbrauchs hingewiesen, einschließlich der Einführung einer Verordnung zur Dokumentation alternativer Verfahren.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin hebt hervor, dass Hessen den höchsten Anteil an Tierversuchen für regulatorische Zwecke hat. Die Landesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um tierversuchsfreie Methoden zu fördern und die Anzahl der eingesetzten Tiere zu reduzieren. Es wird auf die Verordnung über Dokumentationspflichten zu alternativen Verfahren verwiesen, die am 24. März 2022 erlassen wurde.