❓ Das "Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz – ChAR-Gesetz" – Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz (ChAR-Gesetz) und dessen Regelungen zur Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in Hessen, die seit mindestens fünf Jahren im Land leben. Es wird die Vorgriffsregelung thematisiert, die Abschiebungen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verhindern soll.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer in Hessen, die sich seit mindestens fünf Jahren im Land aufhalten und eine Duldung besitzen. Insbesondere geht es um die 7.750 Personen, die unter die neuen Regelungen fallen könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Ausländer, die von den Neuregelungen des ChAR-Gesetzes betroffen sind, sowie nach den voraussichtlichen Kosten der Sozialleistungen, die durch die neuen Regelungen entstehen könnten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass zum 31.12.2021 rund 7.750 Personen seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet waren und eine Duldung besaßen. Es liegen jedoch keine statistischen Werte zur Realisierbarkeit von Abschiebungen vor. Zudem gibt es keine Daten zu den voraussichtlichen Kosten der Sozialleistungen für die betroffenen Personen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass 7.800 Ausländer in Hessen von den Neuregelungen erfasst sind. Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen und betont, dass eine genaue Anzahl der betroffenen Personen erst nach individueller Prüfung ermittelt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aussetzung von Abschiebungen unter bestimmten Umständen mit geltendem Recht im Einklang stehen kann.