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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG

1. August 2022Dokument 20/8935 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
ZuverlässigkeitsüberprüfungLuftSiGFlughafenIslamismusSicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern im Sicherheitsbereich von Flughäfen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG. Es werden Fragen zu den durchgeführten Überprüfungen, den Ergebnissen und den Verfahren gestellt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Mitarbeiter im Sicherheitsbereich von Flughäfen in Hessen sowie die Luftsicherheitsbehörde Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellung umfasst die Art der Überprüfungen, die Rolle von sozialen Medien, die Anzahl der Überprüfungen und die Gründe für Zweifel an der Zuverlässigkeit.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Luftsicherheitsbehörde führt umfassende Überprüfungen durch, einschließlich Anfragen bei verschiedenen Behörden. In den Jahren 2018 bis 2022 wurden insgesamt 79.985 Überprüfungen durchgeführt, wobei 1.207 Personen aufgrund von Zweifeln an ihrer Zuverlässigkeit abgelehnt wurden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn von der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf an den Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Praxis des LfV Hessen sieht unter bestimmten Umständen ergänzende Prüfungen vor.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8935, Wahlperiode 20, eingereicht 1. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.