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HessenKleine AnfrageSPDDie LinkeFreie Demokraten

❓ Zukunft der begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN in Marburg

1. August 2022Dokument 20/8936 · WP 20Hessen
Christoph Degen, Elisabeth Kula, Moritz Promny
HochbegabungBeratungsstelleBildungVertragskündigungHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Zukunft der begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN in Marburg, die Unterstützung für hochbegabte Schülerinnen und Schüler bietet. Es wird hinterfragt, ob die vertragliche Vereinbarung mit dem Kultusministerium gekündigt wurde und welche Gründe und Folgen dies hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Beratungsstelle BRAIN, die Philipps-Universität Marburg, das Hessische Kultusministerium sowie Eltern und Lehrkräfte in Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob die Vertragskündigung mit der Beratungsstelle BRAIN erfolgt ist, wer diese veranlasst hat, welche Gremien informiert wurden und warum die Leitung der Beratungsstelle nicht informiert wurde. Zudem wird nach der Neubesetzung der Leitungsfunktion und den Zielen der Neuausrichtung gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Vereinbarung mit der Beratungsstelle BRAIN am 22. Juli 2022 im gegenseitigen Einvernehmen durch eine neue Vereinbarung abgelöst wurde, die bis zum 31. Oktober 2026 gültig ist. Die Personalentscheidungen werden von der Philipps-Universität Marburg getroffen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Kündigung der Vereinbarung ohne Information der Leitung und Mitarbeitenden der Beratungsstelle erfolgte. Die neue Vereinbarung sieht die Fortführung der Beratungsangebote vor, einschließlich digitaler Unterstützung. Es wird auf die Zusammenarbeit im Rahmen der Bund-Länder-Initiative zur Begabungsförderung verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8936, Wahlperiode 20, eingereicht 1. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.