❓ Teilzeitbeschäftigung im Polizeivollzugsdienst I (Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, § 62 I HBG)
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Polizeivollzugsdienst nach § 62 I HBG thematisiert. Es wird nach der Anzahl der Anträge, deren Dauer und den Gründen für die Beantragung gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzugsdienst des Landes Hessen sowie die zuständigen Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Teilzeitanträge, deren Dauer, der beantragten Reduzierung der Arbeitszeit und den Gründen für die Anträge.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen mit konkreten Zahlen zu den Anträgen und deren Bearbeitung. Es werden Details zu den bewilligten und abgelehnten Anträgen sowie zu den angebotenen Alternativen bei Ablehnung genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller stellen fest, dass in den letzten fünf Jahren eine Vielzahl von Teilzeitanträgen gestellt wurde, jedoch einige Anträge auch abgelehnt wurden. Die Landesregierung betont die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.