❓ Teilzeitbeschäftigung im Polizeivollzugsdienst II (Form des „Sabbatjahr-Modells“, § 62 I HBG i.V.m. § 1 VI HAZVO)
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Polizeivollzugsdienst thematisiert, insbesondere das Sabbatjahr-Modell. Es wird nach der Entscheidungspraxis und den Anträgen in den letzten fünf Jahren gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Land Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf zentrale Fragen zur Anzahl der Teilzeitanträge, deren Dauer, den Antragsgründen, den Beschlüssen und den Maßnahmen bei Ablehnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass in den letzten fünf Jahren keine Anträge auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahr-Modells gestellt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Entscheidungspraxis des Dienstherrn nicht transparent ist. Es wird auf die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hingewiesen, die von der Landesregierung betont wird.