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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Hauptschulabschlüsse an Förderstufen

4. August 2022Dokument 20/8948 · WP 20Hessen
Elisabeth Kula
HauptschulabschlussFörderschulensonderpädagogische FörderungHessenBildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Elisabeth Kula (Die Linke) thematisiert die Hauptschulabschlüsse an Förderschulen in Hessen. Es wird erfragt, an welchen Förderschulen dieser Abschluss erworben werden kann und ob dies auch im kommenden Schuljahr möglich ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an hessischen Förderschulen, insbesondere solche mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen: An welchen Förderschulen kann der Hauptschulabschluss erworben werden? Wird diese Möglichkeit im kommenden Schuljahr bestehen bleiben? Welche Erfahrungen hat das Kultusministerium bezüglich der Qualität der Hauptschulabschlüsse an Förderschulen gesammelt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Kultusministerium antwortet, dass an Förderschulen mit einer Zielsetzung, die den allgemeinen Schulen entspricht, der Hauptschulabschluss erworben werden kann. Diese Möglichkeit bleibt auch weiterhin bestehen. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch im Förderschwerpunkt Lernen können den Hauptschulabschluss nicht erwerben, da die Zielsetzung abweicht. Zudem gibt es keine signifikanten Unterschiede in den Abschlussprüfungen zwischen Förderschulen und Hauptschulen.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin, Elisabeth Kula von der Fraktion Die Linke, hat die Anfrage am 4. August 2022 eingereicht. Das Kultusministerium hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass die Möglichkeit des Hauptschulabschlusses an Förderschulen weiterhin bestehen bleibt. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Erfahrungen des Ministeriums verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8948, Wahlperiode 20, eingereicht 4. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.