❓ Sozialbestattungen und ordnungsbehördliche Bestattungen in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Rolf Kahnt thematisiert die Entwicklung der Sozial- und ordnungsbehördlichen Bestattungen in Hessen seit 2012. Es wird nach den Zahlen in verschiedenen Regionen und Städten gefragt sowie nach den vergaberechtlichen Bestimmungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Angehörigen von Verstorbenen, die keine finanziellen Mittel für Bestattungskosten haben, sowie die Kommunen, die für die ordnungsbehördlichen Bestattungen zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Entwicklung der Sozial- und ordnungsbehördlichen Bestattungen in Hessen gestellt, insbesondere nach den Zahlen seit 2012 und den vergaberechtlichen Bestimmungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die angefragten Daten zu Sozialbestattungen nicht vorliegen, da es sich um kommunale Pflichtaufgaben handelt. Die Vergaberechtsbestimmungen für ordnungsbehördliche Bestattungen werden erläutert, wobei ab einem Auftragswert von 10.000 € das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz zu beachten ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Gründe für Sozialbestattungen meist in einem fehlenden oder unzureichenden Nachlass liegen. Die Antwort der Landesregierung verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Bestattungspflicht und die Verantwortung der Kommunen.