❓ Umsetzung der Bestimmungen des § 13 Abs. 2 SchKG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche in Hessen. Dabei wird auf die Verantwortung der Landesregierung und die Ausbildung von Ärzten eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schwangere in Hessen, medizinische Einrichtungen, Fachärzte für Gynäkologie sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt zentrale Fragen zur Überprüfung des Angebots an Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche, den Kriterien zur Beurteilung, den Maßnahmen der Landesregierung sowie zur Ausbildung von Ärzten in diesem Bereich.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die Zuständigkeit für das Angebot an Einrichtungen bei den Ländern liegt. In Hessen ist das Angebot gemäß den gesetzlichen Vorgaben derzeit gewährleistet. Die Ausbildung zu Schwangerschaftsabbrüchen erfolgt nicht im Medizinstudium, sondern erst in der Facharztweiterbildung.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Abnahme der Praxen und Kliniken für Schwangerschaftsabbrüche auf unzureichende Ausbildungsinhalte zurückzuführen ist. Die Landesregierung verweist auf die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und die laufende ELSA-Studie, deren Ergebnisse bis Ende 2023 abgewartet werden müssen.