❓ Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Hessen – Teil 1: Budgets
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen, insbesondere die Budgets für Menschen mit Behinderungen. Es werden verschiedene Aspekte der Umsetzung, wie die Rahmenverträge und die Evaluation des Gesetzes, behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen in Hessen, die Eingliederungshilfe benötigen, sowie die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, wie die Landkreise und der Landeswohlfahrtsverband Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden zentrale Fragen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gestellt, darunter der Stand der Umsetzung, die Anzahl der Anträge auf Budgets für Arbeit und Ausbildung sowie die Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass seit der Einführung des Budgets für Arbeit keine Ablehnungen von Anträgen erfolgt sind. Die bewilligten Budgets für Arbeit stiegen in den Jahren 2018 bis 2021. Für 2022 liegen noch keine Angaben vor. Die Evaluation des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB IX ist noch nicht abgeschlossen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Christiane Böhm von der Fraktion Die Linke, hat die Anfrage am 11. August 2022 eingereicht. Die Antworten der Landesregierung beinhalten Informationen über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die Anzahl der bewilligten Budgets für Arbeit. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, geeignete Arbeitsplätze zu schaffen, um die Inanspruchnahme des Budgets zu erhöhen.