❓ Aufgabenübertragung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes vom Land auf die kommunale Ebene
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Übertragung von Aufgaben des Infektionsschutzgesetzes vom Land Hessen auf die kommunale Ebene. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der personellen Ausstattung der Kommunen, die mit der Bearbeitung von Altfällen konfrontiert sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, die Gesundheitsämter sowie die Bürger, die Anträge auf Verdienstausfall stellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der voraussichtlichen Zahl der Fälle, die übertragen werden, den Änderungen im Widerspruchsverfahren, dem zusätzlichen Aufwand auf kommunaler Seite und der Unterstützung durch das Land.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass alle bis zum 1. Januar 2023 eingegangenen Anträge abarbeitet werden sollen. Die Rückübertragung der Zuständigkeit wird mit organisatorischem Mehraufwand für die Kommunen verbunden sein. Die Zahl der Klageverfahren ist bisher niedrig, und die Antragszahlen sind von den Infektionszahlen abhängig.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Übertragung der Aufgaben auch zur Einsparung von Kosten und Personal auf Landesebene dient. Die Rückübertragung wurde auf den 1. Januar 2023 verschoben, um den Kommunen ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Die Landesregierung plant, die Kommunen durch Schulungen und ein elektronisches Antragsverfahren zu unterstützen.