❓ Kinder-Richtlinie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Claudia Papst-Dippel thematisiert die Durchführung von U-Untersuchungen durch Hausärzte und Kinder- und Jugendmediziner in Hessen. Es werden spezifische Fragen zur Anzahl der durchführenden Ärzte und den Gründen für Einschränkungen bei der Aufnahme neuer Patienten gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder in Hessen, Hausärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie deren Praxen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der Hausärzte, die U-Untersuchungen durchführen, zur Verfügbarkeit von Kinder- und Jugendmedizinern für Vorsorgeuntersuchungen und zu den Gründen für Einschränkungen bei der Aufnahme neuer Patienten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin grundsätzlich in der Lage sind, Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Spezialisierungen dazu führen können, dass einige Ärzte keine U-Untersuchungen anbieten. Zudem wird auf einen Anstieg der Versorgungsaufträge und der Bevölkerung unter 18 Jahren verwiesen, was die Kapazitäten der Ärzte belastet.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass die steigende Inanspruchnahme von Leistungen und die pandemiebedingten Ausfälle die Kapazitäten der Ärzte übersteigen. Die Landesregierung sieht sich in der Verantwortung, den Kinderschutz zu stärken, und verweist auf gesetzliche Verpflichtungen zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen.