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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Schülerticket

29. August 2022Dokument 20/9052 · WP 20Hessen
Dr. Stefan Naas
SchülerticketFahrtkostenerstattungSchülerAusbildungMobilität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert das Schülerticket in Hessen, das seit 2017/18 angeboten wird. Es ermöglicht Schülern und Auszubildenden die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegen eine Jahresgebühr von 365 Euro. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über Verkaufszahlen, Bezugsberechtigte und Fördermöglichkeiten für einkommensschwache Familien zu erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schüler und Auszubildende in Hessen, insbesondere aus einkommensschwachen Familien, die auf das Schülerticket angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen, darunter die Verkaufszahlen des Schülertickets, die Bezugsberechtigung, mögliche Förderungen für einkommensschwache Familien und die Gründe für die Erstattung von Fahrtkosten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass seit der Einführung des Schülertickets jährlich Verkaufszahlen zwischen 402.000 und 418.000 Tickets erreicht wurden. Es wird erläutert, dass die Erstattung von Fahrtkosten an bestimmte Bedingungen geknüpft ist und dass es keine wissenschaftlichen Gutachten zur Segmentierung der Bezugsberechtigten gibt. Zudem wird auf die Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket hingewiesen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen zur Erstattung von Fahrtkosten und den Verkaufszahlen des Schülertickets geantwortet. Im Schuljahr 2018/2019 wurden 181.000 Schülertickets durch Schulwegkostenträger erstattet. Es gibt keine bekannten wissenschaftlichen Gutachten zur Thematik.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9052, Wahlperiode 20, eingereicht 29. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.