❓ Übliche Praxis bei Haushaltsgenehmigung nicht nur für den Wetteraukreis
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. h. c. Jörg -Uwe Hahn thematisiert die Genehmigung von Haushaltsentwürfen im Wetteraukreis und die damit verbundenen Abläufe. Es wird auf die übliche Praxis eingegangen, die in den Medien zitiert wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen im Wetteraukreis sowie die zuständigen Regierungspräsidien, die die Haushaltsgenehmigungen erteilen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur zeitlichen Abfolge der Haushaltsgenehmigungen, den Sitzungen des Kreistags und den Entscheidungen der Kommunalaufsicht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung geben detaillierte Informationen zu den Zeitpunkten der Einbringung, Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltsentwürfe für die Jahre 2018 bis 2023. Es wurden insgesamt 100 Haushaltsgenehmigungen erteilt, wobei in sechs Fällen die Genehmigung für Doppelhaushalte zurückgestellt wurde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die übliche Praxis der Haushaltsgenehmigungen im Wetteraukreis nicht einheitlich gehandhabt wird. Die Landesregierung bestätigt, dass es keine unterschiedliche Behandlung durch die Regierungspräsidien gibt.