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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Masern-Impfpflicht

1. September 2022Dokument 20/9071 · WP 20Hessen
Claudia Papst-Dippel
MasernImpfpflichtImmunitätStudienHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Claudia Papst-Dippel thematisiert die Masern-Impfpflicht, die seit dem 31. Juli 2022 für den Besuch von Kindergärten und Schulen gilt. Die Anfrage umfasst verschiedene Aspekte der Impfpflicht, darunter Studien zur Immunität und die Nachweispflichten für Eltern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Eltern von Kindern, die in Kindergärten und Schulen in Hessen betreut werden, sowie die Einrichtungen selbst.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden zentrale Fragen zur Masern-Impfpflicht gestellt, wie etwa die Verfügbarkeit von Studien über den Antikörpertiter geimpfter Kinder, die Durchimpfungsrate in Hessen und die Anzahl der gemeldeten Impfschäden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung umfassen Informationen über die gesetzlichen Vorgaben zur Masern-Impfpflicht, die Rolle des Robert Koch-Instituts in der Impfprävention und die Anzahl der Masernfälle in Hessen in den letzten 20 Jahren. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Impfschäden durch die Masernimpfung anerkannt wurden.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin stellt fest, dass die Frist zur Vorlage von Nachweisen für die Masernimmunität bis zum 31. Juli 2022 verlängert wurde. Die Landesregierung verweist auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und die Notwendigkeit, einen Impfschutz durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9071, Wahlperiode 20, eingereicht 1. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.