❓ Folgeanfrage zu Drs. 20/8645 – Aufenthaltsdauer von drittstaatsangehörigen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Aufenthaltsdauer und die rechtlichen Prüfungen für drittstaatsangehörige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in Hessen registriert werden. Es wird auf die Abläufe bei der Prüfung des Aufenthaltsstatus eingegangen und die Notwendigkeit dieser Prüfungen hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind drittstaatsangehörige Personen, die als Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Hessen eingereist sind, sowie die zuständigen Ausländerbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die späte Prüfung des Aufenthaltsrechts und der Dauer dieser Prüfungen für drittstaatsangehörige Flüchtlinge.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Prüfung des Aufenthaltsrechts Aufgabe der Ausländerbehörde ist und dass die Bearbeitungszeiten nicht zentral erfasst werden. Es wird betont, dass Anträge zügig abgelehnt werden sollen, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland möglich ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass bei Vorlage gültiger Ausweisdokumente eine Prüfung des Aufenthaltsstatus unnötig sein könnte. Die Antwort der Landesregierung enthält keine konkreten Zahlen zu Bearbeitungszeiten.