❓ Energiesparmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Energieverbrauch und die Energiekosten in hessischen Flüchtlingsunterkünften zwischen 2017 und 2021. Der Fragesteller weist auf die steigenden Energiepreise hin und fragt nach Maßnahmen zur Energieeinsparung in diesen Einrichtungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Flüchtlinge, die in hessischen Unterkünften leben, sowie die Landesregierung und die Kommunen, die für die Unterbringung zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst zehn Fragen, darunter die Höhe des Energieverbrauchs und der Energiekosten in Flüchtlingsunterkünften sowie die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine umfassende Ermittlung der Energieverbräuche und -kosten im angefragten Zeitraum nicht möglich ist. Es werden nur die Daten der Erstaufnahmeeinrichtungen berücksichtigt. Für den Zeitraum 2017 bis 2021 wurden insgesamt 103.551.000 kWh Wärme und 21.659.109 € Energiekosten ermittelt. Es gibt keine speziellen Zielvorgaben für den Energieverbrauch in diesen Einrichtungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der Anreiz zum Energiesparen in Flüchtlingsunterkünften gering ist, da die Energiekosten vom Staat getragen werden. Die Landesregierung gibt an, dass keine speziellen Zielvorgaben existieren und dass die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen in erster Linie den Mitarbeitern des Landes obliegt.