❓ Geplante Änderungen des Waffenrechts
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert geplante Änderungen des Waffenrechts in Deutschland, die darauf abzielen, Extremisten den Zugang zu legalem Waffenbesitz zu erschweren. Es wird auf die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Waffenbehörden hingewiesen, um die Zuverlässigkeit von Antragstellern zu überprüfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die als Extremisten eingestuft werden, sowie die Sicherheits- und Waffenbehörden in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt nach der Anzahl der Extremisten mit waffenrechtlichen Erlaubnissen, den Prüfungen der Behörden zur Zuverlässigkeit dieser Personen und den Ergebnissen dieser Prüfungen sowie nach den Entziehungen von Erlaubnissen in den letzten fünf Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass zum Stand 30.06.2022 insgesamt 131 Personen als Extremisten eingestuft sind und über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen. In den letzten fünf Jahren wurden 120 Erlaubnisse entzogen. Die genauen Ergebnisse der Prüfungen sind nicht vollständig dokumentiert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die geplanten Änderungen des Waffenrechts die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Extremisten stärker in den Fokus rücken. Die Landesregierung betont die enge Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und den Waffenbehörden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit. Die Anfrage enthält keine weiteren statistischen Daten zu Widersprüchen oder Klagen gegen Entzüge von Erlaubnissen.