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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ E-Health-Initiative Hessen - Was wurde aus dem "Innovator, Impulsgeber und Vermittler"

16. September 2022Dokument 20/9182 · WP 20Hessen
Yanki Pürsün
E-HealthDigitalisierungGesundheitswesenTelemedizinFörderprojekte
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die E-Health-Initiative Hessen, die 2017 gestartet wurde, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Der Fragesteller erkundigt sich nach den Zielen der Initiative und deren Umsetzung durch die Landesregierung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere Patientinnen und Patienten, sowie Gesundheitsdienstleister wie Arztpraxen und Krankenhäuser.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Fortführung der E-Health-Initiative, den zuständigen Ministerien, den Gründen für die Zuständigkeitsübertragung des Kompetenzzentrums sowie den bisherigen Ergebnissen und Projekten gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Ziele der E-Health-Initiative kontinuierlich evaluiert werden müssen und dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens von verschiedenen Faktoren abhängt. Es wird auf die Herausforderungen bei der Umsetzung hingewiesen, insbesondere auf rechtliche und finanzielle Hürden. Zudem werden Informationen zu geförderten Projekten und deren finanziellen Mitteln bereitgestellt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller kritisieren, dass von der ursprünglich sinnvollen Initiative unter Staatsminister Klose nichts mehr zu hören sei. Die Landesregierung nennt konkrete Projekte, die aus dem Fördertopf finanziert wurden, und verweist auf die Notwendigkeit von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9182, Wahlperiode 20, eingereicht 16. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.