❓ Angemessenheit der Heizkosten von Beziehern von Leistungen nach § 19 SGB II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Angemessenheit der Heizkosten für Bezieher von Leistungen nach § 19 SGB II. Aufgrund steigender Energiepreise wird die Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten als problematisch angesehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bezieher von Arbeitslosengeld II und deren Bedarfsgemeinschaften in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur zukünftigen Prüfung der Heizkostenangemessenheit, zu Empfehlungen für Energieeinsparungen und zur Motivation der Leistungsbezieher, diese Empfehlungen umzusetzen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine Informationen zu den erwarteten zusätzlichen Kosten vorliegen und dass aufgrund der unklaren Preisentwicklungen keine Aussagen zur Überprüfung der Angemessenheit getroffen werden können.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Preissteigerungen im Energiebereich die Angemessenheit der Heizkosten beeinflussen könnten. Die Landesregierung hat keine eigenen statistischen Daten und verweist auf die Bundesagentur für Arbeit. Es wird betont, dass die Kommunen als Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung fungieren.