❓ Meldestelle im Rahmen des Aktionsprogrammes „Hessen gegen Hetze“ – Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit der Meldestelle, die im Rahmen des Aktionsprogramms „Hessen gegen Hetze“ eingerichtet wurde. Ziel ist es, Bürgern die Möglichkeit zu geben, Hassrede einfach zu melden. Der Text enthält Fragen zur Anzahl der Meldungen, den ergriffenen Maßnahmen und der Datenspeicherung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürger, die Meldungen über Hassrede abgeben, sowie die zuständigen Sicherheitsbehörden, die mit der Bearbeitung der Meldungen betraut sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der eingegangenen Meldungen, den ergriffenen Maßnahmen der Behörden und den Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Datenerfassung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Meldestelle erhielt 120 Meldungen, die als Gefährdungen eingestuft wurden, und 6.305 Meldungen, die nicht strafrechtlich relevant waren. 972 Meldungen wurden an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet. Die Datenschutzbestimmungen werden gemäß den geltenden Gesetzen eingehalten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller erheben Bedenken hinsichtlich der Datenspeicherung und der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Daten unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Die Landesregierung antwortet, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die Meldestelle ihre Informationspflichten gemäß DSGVO einhält.