❓ Anträge auf Änderung des Vornamens nach dem Transsexuellengesetz (TSG) bzw. dem Personenstandsgesetz (PStG)
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, wie viele Anträge auf Namensänderung in Hessen in den letzten zehn Jahren gestellt wurden und welche Gründe für eventuelle Ablehnungen vorliegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die eine Änderung ihres Vornamens nach dem Transsexuellengesetz oder dem Personenstandsgesetz beantragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Anträge, den konkreten Änderungen, den Ablehnungen und den Gründen für diese Ablehnungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine statistische Erfassung der Anträge nicht erfolgt und eine händische Auswertung unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die fehlende statistische Erfassung die Transparenz über die Anträge und deren Ablehnungen beeinträchtigt. Die Möglichkeit zur Namensänderung besteht seit dem 22. Dezember 2018.