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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Gesundheitskosten für Zuwanderer über das Asylrecht - Teil I

29. September 2022Dokument 20/9301 · WP 20Hessen
Volker Richter, Arno Enners, Dimitri Schulz
GesundheitskostenZuwandererAsylrechtHessenAsylbewerber
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Gesundheitskosten, die im Land Hessen für medizinische Behandlungen von Asylbewerbern zwischen 2010 und 2022 entstanden sind. Die Fragesteller möchten detaillierte Informationen über die Kosten für ambulante und Krankenhausbehandlungen sowie für verschiedene Gruppen von Asylbewerbern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Asylbewerber in Hessen, insbesondere die, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Auch die zuständigen Landesbehörden und Sozialbehörden sind betroffen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen konkret nach den Kosten für medizinische Behandlungen von Asylbewerbern in Hessen für die Jahre 2010 bis 2022, unterteilt nach ambulanten und Krankenhausbehandlungen sowie anerkannten und abgelehnten Asylbewerbern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat die Kosten für medizinische Behandlungen von Asylsuchenden für den Zeitraum 2010 bis September 2022 auf insgesamt 90.533.517 Euro beziffert. Eine Differenzierung nach ambulanten und Krankenhausbehandlungen sowie nach einzelnen Personengruppen wird nicht erfasst. Für medizinische Leistungen insgesamt wurden 119.024.027 Euro angegeben, jedoch ebenfalls ohne detaillierte Aufschlüsselung nach den angefragten Leistungsbereichen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD haben die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat die Kosten für medizinische Behandlungen von Asylsuchenden in der Erstaufnahmeeinrichtung aufgelistet, jedoch keine detaillierte Differenzierung nach den angefragten Kriterien vorgenommen. Die Daten für die Kommunalebene sind nicht verfügbar.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9301, Wahlperiode 20, eingereicht 29. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.