❓ Gesundheitskosten für Zuwanderer über das Asylrecht - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Gesundheitskosten, die für Zuwanderer im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) anfallen. Es werden spezifische medizinische Behandlungen und die Erstattung dieser Kosten durch das Land Hessen erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Zuwanderer, insbesondere Asylsuchende, sowie die zuständigen Sozialbehörden und gesetzlichen Krankenkassen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den medizinischen Behandlungen, die in bestimmten Jahren gewährt wurden, der Anzahl der erstatteten Kosten für Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und den Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine detaillierten Daten zu den medizinischen Behandlungen erfasst werden und die Gesundheitskosten im Rahmen des AsylbLG durch eine Pauschale abgedeckt sind. Eine genaue Auflistung der Kosten und Erstattungen für die angefragten Jahre liegt nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD vermuten, dass die Gesundheitsversorgung für Zuwanderer nicht ausreichend dokumentiert ist. Die Landesregierung hat keine spezifischen Zahlen zu den angefragten Kosten und Behandlungen bereitgestellt.