❓ Gewährung von Leistungen nach dem SGB II für Flüchtlinge aus der Ukraine
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Gewährung von Sozialleistungen nach dem SGB II für Flüchtlinge aus der Ukraine. Es wird erfragt, wie viele Flüchtlinge in Hessen diese Leistungen erhalten und welche Maßnahmen zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen ergriffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Flüchtlinge aus der Ukraine, die in Hessen leben und Leistungen nach dem SGB II beantragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen der Anfrage betreffen die Anzahl der Flüchtlinge, die Höhe der Leistungen sowie die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen wie Wohnsitz und Hilfebedürftigkeit.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine eigenen statistischen Daten zu den Leistungen nach dem SGB II für Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Informationen müssen von der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen standardisiert erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller erheben Fragen zu den Leistungen für Flüchtlinge aus der Ukraine, die auf den Beschluss der Bundesregierung zurückgehen. Die Landesregierung hat keine spezifischen Daten zu unberechtigtem Bezug von Leistungen vorgelegt.