❓ Unterschiedliche Regelungen und Befugnisse im Rettungsdienst
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die unterschiedlichen Regelungen und Befugnisse im Rettungsdienst in Hessen, insbesondere im Hinblick auf die Medikamentengabe und die Standardarbeitsanweisungen, die von den Ärztlichen Leitern der Rettungsdienste festgelegt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die in verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen tätig sind, sowie die Patienten, die im Rettungsdienst behandelt werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Standardarbeitsanweisungen und Richtwerten für die Medikamentengabe im Rettungsdienst, den Ampullarium-Inhalten der Rettungsdienste, der Problematik der unterschiedlichen Handhabung und der geplanten einheitlichen Regelungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Umsetzung der Fragen aufgrund des hohen Arbeitsaufwands nicht möglich ist. Es wird auf die Verantwortung der Ärztlichen Leitung verwiesen und betont, dass eine hohe Einheitlichkeit in der Behandlung besteht, jedoch Unterschiede in symptomatischen Behandlungen bestehen können.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die unterschiedlichen Regelungen zu Ungleichbehandlungen führen. Die Landesregierung sieht keine grundlegende Problematik in der Handhabung der SAA und Medikamentengabe, da diese durch die Ärztliche Leitung überprüft werden. Es wird auf die Notwendigkeit von Anpassungen und Innovationen im Rettungsdienst hingewiesen.