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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Bekämpfung von Lärmbelästigung – Einsatz von Lärmblitzern

6. Oktober 2022Dokument 20/9324 · WP 20Hessen
Elke Barth
LärmbelästigungMotorräderLärmblitzerVerkehrsordnungAnwohner
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Elke Barth thematisiert die Lärmbelästigung, die Anwohner viel befahrener Straßen, insbesondere in der Nähe des Großen Feldbergs, durch Motorräder erfahren. Die Fragestellerin schlägt den Einsatz von Lärmblitzern vor, um übermäßigen Lärm gezielt zu ahnden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anwohner viel befahrener Straßen, insbesondere in den Gemeinden Schmitten, Glashütten und Oberursel sowie Motorradfahrer.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen an die Landesregierung, darunter die Einführung eines Tatbestands für Lärmbelästigung in der Straßenverkehrsordnung, die Halterhaftung für Verkehrsverstöße und die Beurteilung des Einsatzes von Lärmblitzern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass es bereits einen Tatbestand für unnötigen Lärm in der Straßenverkehrsordnung gibt. Eine Halterhaftung könnte nur vom Bundesgesetzgeber geregelt werden. Der Einsatz von Lärmblitzern wird grundsätzlich befürwortet, jedoch sind technische und rechtliche Herausforderungen zu beachten.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin vermutet, dass die Lärmbelästigung durch Motorräder die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigt. Die Landesregierung erkennt an, dass die Einführung von Lärmblitzern rechtlich und technisch komplex ist und verweist auf bestehende Regelungen zur Ahndung von Lärmbelästigung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9324, Wahlperiode 20, eingereicht 6. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.