❓ Bessere Berücksichtigung der Verkehrsart Fußverkehr
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Tobias Eckert thematisiert die Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Novelle der Straßenverkehrsordnung. Es wird erörtert, ob die Änderungen der StVO zu einer Aufwertung des Fußverkehrs geführt haben und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger ergriffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Fußgängerinnen und Fußgänger in Hessen sowie die zuständigen Straßenverkehrsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Aufwertung des Fußverkehrs durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung, zur Gleichberechtigung des Fußverkehrs mit anderen Verkehrsarten und zur Auslegung der Anordnungsgründe für Fußgängerschutzanlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung zwar keine absolute Aufwertung des Fußverkehrs bewirkt hat, jedoch wichtige Regelungen zur Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs eingeführt wurden. Es wird betont, dass Fußgänger und Radfahrer gleichberechtigt berücksichtigt werden müssen und dass die Straßenverkehrsbehörden einen Ermessensspielraum haben.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es bei der Anordnung von Fußgängerschutzanlagen in der Vergangenheit rigide Auslegungen gegeben hat. Die Landesregierung widerspricht dieser Annahme und betont die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen. Zudem wird auf die Bedeutung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer hingewiesen.