❓ Staatsbürgerschaften in der hessischen Polizei
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert, welche Staatsbürgerschaften Polizeibeamte in Hessen besitzen und welche Voraussetzungen für die Einstellung gelten. Es wird erläutert, dass sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Ausländer Polizeibeamte werden können, unter bestimmten Bedingungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeibewerber, Polizeibeamte sowie die hessische Polizei als Institution.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Polizeibeamten und -anwärter in den Jahren 2015 bis 2022 sowie nach deren Staatsbürgerschaften. Sie erkundigen sich auch nach den Gründen für die Nicht-Einstellung bestimmter Bewerber.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Staatsangehörigkeit eine Voraussetzung für das Beamtenverhältnis ist. Zudem werden Zahlen zu Polizeibeamten und deren Staatsbürgerschaften in den angefragten Jahren bereitgestellt. Die Antwort enthält detaillierte Statistiken zu den Staatsbürgerschaften der Polizeibeamten und Bewerber.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung antwortet auf die Fragen zur Staatsbürgerschaft und den Einstellungsvoraussetzungen. Es werden konkrete Zahlen zu Polizeibeamten und deren Staatsangehörigkeiten genannt, die einen Anstieg von Polizeibediensteten mit Migrationshintergrund zeigen.