❓ Landesaufnahmeprogramm für Personen aus Afghanistan
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert ein geplantes Landesaufnahmeprogramm für etwa 1.000 Personen aus Afghanistan. Es werden Fragen zu den Auswahlkriterien, Vorstrafen und den Anforderungen an die Verpflichtungserklärungen von Angehörigen aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen aus Afghanistan, die in Deutschland leben möchten, sowie deren bereits in Deutschland lebenden Angehörigen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Auswahlkriterien der aufzunehmenden Personen, den Definitionen von 'nicht straffällig geworden', den Nachweisen für die Sicherung des Lebensunterhalts und den Konsequenzen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage erklärt, dass die detaillierten Kriterien für das Aufnahmeprogramm mit der Veröffentlichung der Aufnahmeanordnung im Staatsanzeiger bekannt gegeben werden. Eine Antwort auf die Fragen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Kriterien für die Auswahl der Personen und die Definition von Vorstrafen noch nicht festgelegt sind. Die Antwort der Landesregierung verweist auf das Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat.