❓ Sozialleistungsbezug durch tatsächlich nicht im Bundesgebiet ansässige ukrainische Kriegsflüchtlinge
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Bezug von Sozialleistungen durch ukrainische Kriegsflüchtlinge, die sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten. Es wird untersucht, ob es Fälle gibt, in denen diese Personen Sozialleistungen beantragen und anschließend in ihr Herkunftsland zurückkehren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ukrainische Kriegsflüchtlinge, die in Hessen Sozialleistungen beantragen, sowie die zuständigen Behörden, die diese Anträge bearbeiten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob es Fälle von Rückreisen zum Zweck des Sozialleistungsbezugs gibt, wie viele Personen betroffen sind, welche Beträge erlangt wurden und welche Maßnahmen die Landesregierung plant, um solchen Vorgängen entgegenzuwirken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine statistischen Daten über die abgefragten Sachverhalte vorliegen und dass die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist. Es wird keine konkrete Anzahl oder Beträge genannt, und die Landesregierung hat keine Informationen über betrugsweise erlangte Sozialleistungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es Fälle von Betrug gibt, und fordern eine Klärung der Situation. Die Landesregierung hat keine Daten zur Verfügung und verweist auf die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Eine Abfrage bei den Kreisen wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht durchgeführt.