❓ Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Tanja Hartdegen thematisiert die Bewilligungsquote von Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz in Hessen sowie die Gründe für deren Ablehnung. Es werden spezifische Daten zu den regionalen Ämtern für Versorgung und Soziales angefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Antragsteller nach dem Opferentschädigungsgesetz in Hessen sowie die zuständigen Ämter für Versorgung und Soziales.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Bewilligungsquote von OEG-Anträgen, den Versagungsgründen und der Schulung der Mitarbeiter der Versorgungsbehörden im Umgang mit Opfern von Straftaten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit spezifischen Bewilligungsquoten für die Jahre 2017 bis 2021 und nennt die häufigsten Versagungsgründe. Zudem wird auf die Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter eingegangen.
⚡ Einordnung
Die Bewilligungsquote lag hessenweit im Jahr 2021 bei 26,96 %. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind fehlende Nachweise für einen tätlichen Angriff oder Schädigung. Die Landesregierung plant keine Clearingstelle zur Überprüfung von Anträgen.