❓ Lärmschutz für Anwohner an der A7-Teilstrecke zwischen Kreuz Kassel-Mitte und Landesgrenze
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Lärmsituation für Anwohner an der A7 zwischen Kreuz Kassel-Mitte und der Landesgrenze thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Zuständigkeit der Landesregierung und den Möglichkeiten zur Lärmminderung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohner der Kommunen Lohfelden, Niestetal und der Stadt Kassel, die in unmittelbarer Nähe zur A7 leben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Bewertung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, der Zuständigkeit zur Anbringung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und ob die Landesregierung einen Bedarf zur Geschwindigkeitsreduzierung sieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Zuständigkeit für Anordnungen auf Bundesautobahnen seit 2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt. Eine Zustimmung der Landesregierung ist nicht mehr erforderlich. Die Fragen 5, 7 und 8 wurden aufgrund mangelnder Zuständigkeit nicht beantwortet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Lärmsituation für Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die Landesregierung verweist auf die veränderte Zuständigkeit seit 2021 und die damit verbundenen Einschränkungen für die Landesbehörden.