❓ Steigerung der R-Besoldung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Erhöhung der R-Besoldung für Richter und Staatsanwälte in Hessen. Die Fragestellerin äußert Bedenken, dass die geplante Erhöhung vor allem die unteren Erfahrungsstufen betrifft und fordert eine Aufwertung auch für erfahrene Richter und Staatsanwälte in höheren Stufen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Richter und Staatsanwälte in Hessen, insbesondere diejenigen in den Erfahrungsstufen 3 und höher.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellungen richten sich an den Justizminister und fragen, ob und wann eine Erhöhung der R-Besoldung für die Erfahrungsstufen 3 und höher geplant ist, sowie die Gründe für eine mögliche Nichtberücksichtigung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Anfrage mit sieben Fragen, die auf die Erhöhung der R-Besoldung abzielen. Eine Antwort der Regierung auf diese Fragen ist im Dokument nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Marion Schardt-Sauer von der Freien Demokratischen Partei, stellt fest, dass die Erhöhung der Besoldung auch für erfahrene Richter und Staatsanwälte notwendig ist, um deren Expertise zu erhalten. Es wird auf eine frühere Landtagsdrucksache verwiesen (20/9499).