❓ Corona-Pandemie – Impfschäden durch die Corona-Impfung gem. § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Meldungen und Anerkennung von Impfschäden, die durch die Corona-Impfung in Hessen entstanden sind. Der Fragesteller möchte Informationen über die Anzahl der Anträge auf Entschädigung sowie deren Bearbeitung durch die hessische Versorgungsverwaltung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben und einen Antrag auf Entschädigung nach § 60 Infektionsschutzgesetz gestellt haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Anträge auf Entschädigung, deren Anerkennung, Ablehnung und die Vorgehensweise zur Nachweisführung eines Impfschadens.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessische Versorgungsverwaltung hat 376 Anträge auf Impfschaden registriert, von denen fünf anerkannt und 133 abgelehnt wurden. 55 Ablehnungen wurden angefochten, und in zehn Fällen sind Klagen anhängig. Die Anforderungen an den Nachweis eines Kausalzusammenhangs werden als angemessen betrachtet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und dabei konkrete Zahlen zu Anträgen und deren Bearbeitung genannt. Es wird auf die Versorgungsmedizin-Verordnung verwiesen, die die Beurteilung von Impfschäden regelt.