❓ Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt – Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit dem Beschäftigtenanteil mit Migrationshintergrund in der hessischen Landesverwaltung und den Zielvorgaben der Landesregierung zur Verbesserung der Integration und Teilhabe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beschäftigte in der hessischen Landesverwaltung, einschließlich Behörden, Hochschulen und Gerichte sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur aktuellen Höhe des Beschäftigtenanteils mit Migrationshintergrund und zu den Zielvorgaben der Landesregierung zur interkulturellen Öffnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Anteil neu eingestellter Beschäftigter mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung 24,3 % betrug (2016/2017). Aktuelle Daten zur dritten Befragung liegen noch nicht vor. Die interkulturelle Öffnung wird als ressortübergreifende Aufgabe betrachtet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach dem Beschäftigtenanteil und den Zielvorgaben gemäß § 9 Abs. 6 des Gesetzes. Die Landesregierung plant, alle fünf Jahre über die gesetzten Ziele zu berichten.