❓ Bewertung der Odenwaldhalle in Michelstadt durch das Landesamt für Denkmalschutz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Odenwaldhalle in Michelstadt, die als einzigartiges Bauwerk aus den 1960er Jahren gilt. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Einschätzung des Landesamts für Denkmalschutz zur Erhaltungswürdigkeit der Halle.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger von Michelstadt sowie die städtische Verwaltung und das Landesamt für Denkmalschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Odenwaldhalle als erhaltenswert angesehen wird, ob sie bereits bewertet wurde und ob ein Verfahren zur Feststellung der Schutzwürdigkeit im Gang ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin für Wissenschaft und Kunst antwortet, dass zurzeit keine abschließende Aussage zur Erhaltungswürdigkeit getroffen werden kann. Eine systematische Bewertung des Baubestandes der Nachkriegszeit steht noch aus, und die Prüfung der Schutzwürdigkeit der Odenwaldhalle wird vorgezogen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Odenwaldhalle das einzige erhaltene Ensemble dieser Art in Hessen ist. Die Ministerin weist darauf hin, dass die Denkmalausweisung von Michelstadt auf einer älteren Denkmaltopographie basiert und die Halle damals nicht untersucht wurde. Ein Ergebnis der aktuellen Prüfung zur Schutzwürdigkeit wird im ersten Quartal 2023 erwartet.