❓ Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Notwendigkeit von Regelungen zur Beschränkung und zum Verbot der Verwendung elektrischer Energie in Hessen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Versorgungsengpässe. Es wird auf eine Schweizer Verordnung verwiesen, die ähnliche Maßnahmen vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hessen, die von möglichen Beschränkungen der Stromnutzung betroffen sein könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung eine Regelung zur Beschränkung der Stromnutzung für sinnvoll hält und welche konkreten Maßnahmen sie vorschlägt. Zudem wird nach den Auswirkungen auf die Förderung von Elektrofahrzeugen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung betont die Bedeutung von Energiesparmaßnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen. Sie verweist auf bereits erlassene Verordnungen der Bundesregierung, die Maßnahmen zur Einsparung von Energie in verschiedenen Bereichen regeln. Die Einsparpotenziale durch mögliche Beschränkungen der Nutzung von Elektrofahrzeugen werden als gering eingeschätzt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 2. Dezember 2022 eingereicht. Die Landesregierung hat bereits zwei Verordnungen zur Energieeinsparung erlassen. Die Fragesteller vermuten, dass die Einsparung von Energie zur Stärkung der Vorsorge von großer Bedeutung ist.