❓ Umsetzung des KMK-Kerndatensatzes
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Erhebung und Nutzung von Schülerindividualdaten im Rahmen des KMK-Kerndatensatzes in Hessen. Die Fragesteller erkundigen sich nach den erfassten Daten, deren Verwendungszwecken und den Gründen für nicht erhobene Daten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen sowie die Bildungseinrichtungen, die mit diesen Daten arbeiten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den spezifischen Individualdaten, die erfasst werden, den Zwecken der Datennutzung und den Gründen, warum bestimmte Daten nicht erhoben werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der KMK-Kerndatensatz in Hessen seit 2006 vollständig umgesetzt ist. Die Individualdaten werden für verschiedene Zwecke genutzt, darunter Schulentwicklungsplanung und Lehrerzuweisung. Einige Daten werden nicht erhoben, weil sie aus anderen Merkmalen abgeleitet werden können.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller sind die Abgeordneten Christoph Degen und Nina Heidt-Sommer von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Die Antwort der Landesregierung wurde am 20. April 2023 veröffentlicht. Der KMK-Kerndatensatz wurde in Hessen als erstes Bundesland vollständig umgesetzt.