❓ Digitalisierung der Grundbücher
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Fortschritt und die Probleme bei der Digitalisierung der Grundbücher in Hessen. Die Fragesteller erkundigen sich nach dem aktuellen Stand, den bestehenden Herausforderungen und der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Hessens, die Einsicht in die Grundbücher nehmen möchten, sowie die Justizverwaltungen der beteiligten Bundesländer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem aktuellen Stand der Digitalisierung, den bestehenden Problemen, dem Zeitrahmen für den Abschluss des Prozesses und der Kooperation mit anderen Bundesländern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die hessischen Grundbücher bereits digitalisiert sind und Bürgerinnen und Bürger elektronisch darauf zugreifen können. Die Optimierung der digitalen Grundbücher erfolgt in Zusammenarbeit mit 14 anderen Bundesländern. Der Prozess ist aufgrund der Kündigung des bisherigen Dienstleisters derzeit gestoppt, weshalb kein konkreter Abschlusszeitpunkt genannt werden kann.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller haben die Kleine Anfrage am 6. Dezember 2022 eingereicht. Die Antwort der Landesregierung wurde am 20. Januar 2023 gegeben. Die Digitalisierung der Grundbücher ist Teil eines länderübergreifenden Projekts, das unter dem E-Justice-Rat koordiniert wird.