❓ Ärztlicher Bereitschaftsdienst im Odenwaldkreis
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Erreichbarkeit und die Öffnungszeiten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) im Odenwaldkreis. Es wird auf die Belastungen des Rettungsdienstes hingewiesen, die durch die eingeschränkten Öffnungszeiten des ÄBD entstehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger des Odenwaldkreises, die auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst angewiesen sind, sowie die Rettungsdienste, die durch die Inanspruchnahme des ÄBD entlastet werden sollten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie die Landesregierung das Angebot des ÄBD im Odenwaldkreis beurteilt und ob Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit und der Versorgungszeiten ergriffen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) die Öffnungszeiten des ÄBD im Odenwaldkreis angepasst hat. Die KVH ist für die Gestaltung des ÄBD verantwortlich und hat die neuen Öffnungszeiten als angemessen erachtet, basierend auf der geringen Inanspruchnahme.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung wurde nicht vorab über die Änderungen des ÄBD informiert. Die KVH hat die Inanspruchnahme der ÄBD-Zentrale und Hausbesuchsdienste ausgewertet und festgestellt, dass die ärztliche Versorgung durch den Hausbesuchsdienst ausreichend sichergestellt ist. Die KVH hat die telefonische Erreichbarkeit der Rufnummer 116117 optimiert, jedoch können Wartezeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden.